Rauchregelungen im Unternehmen

Text für die Übung und Aufgaben

Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.

Im gesamten Unternehmen der Delta GmbH gilt ein striktes Rauchverbot. Auf dem Firmengelände gibt es drei klar gekennzeichnete Raucherbereiche, die durch Schilder markiert sind. Bitte entsorgen Sie Ihre Zigarettenreste ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Aschenbecher. Rund um die Lager- und Produktionsgebäude ist das Rauchen im Umkreis von 100 Metern auch im Freien verboten. Bei Missachtung dieser Regelung wird eine schriftliche Abmahnung ausgesprochen, und bei wiederholtem Verstoß droht eine fristlose Kündigung.

Das Rauchverbot umfasst Zigaretten, Zigarren, Pfeifen sowie alle Formen von E-Zigaretten und ähnliche Produkte. Bei Veranstaltungen im Gebäude B ist das Rauchen auf dem Balkon erlaubt, jedoch müssen die Mitarbeitenden die Balkontür geschlossen halten, um Rauch nicht in die Innenräume gelangen zu lassen.

Raucherpausen sind grundsätzlich erlaubt, jedoch zählen sie nicht zur Arbeitszeit. Deshalb müssen sich Mitarbeitende während der Pause ordnungsgemäß vom Zeiterfassungssystem ab- und nach der Pause wieder anmelden. Da die Pausenzeit nicht als Arbeitszeit gilt, greift in dieser Zeit auch die Unfallversicherung nicht. Somit sind Unfälle während der Raucherpause, wie etwa ein Sturz auf der Treppe, nicht versichert. Das Unternehmen fördert aktiv die Gesundheit der Mitarbeitenden und bietet zusammen mit der Krankenkasse einen kostenfreien Raucherentwöhnungskurs an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.

Aufgaben:

1. Das Rauchverbot auf dem Firmengelände schließt E-Zigaretten aus.

Richtig

Falsch

2. Raucher

müssen ihre Pausenzeiten nicht dokumentieren.

sind auch in der Raucherpause bei Unfällen versichert.

sollen die Balkontür beim Rauchen geschlossen halten.