Text für die Übung und Aufgaben
Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.
Unfälle am Arbeitsplatz sind solche, die Mitarbeitende während der Ausführung ihrer beruflichen Pflichten oder einer Dienstreise erleiden. Es muss ein klarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bestehen, um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden.
Nach einem Arbeitsunfall müssen die Mitarbeitenden ihren Vorgesetzten unverzüglich informieren und bei Bedarf medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Sobald es der Gesundheitszustand zulässt, ist zudem ein ausführlicher Unfallbericht zu erstellen und der Abteilung für Personalwesen zu übergeben.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn für bis zu sechs Wochen weiter. Danach übernimmt die Unfallversicherung (UV), die 80 Prozent des Bruttogehalts als Verletztengeld auszahlt und ggf. auch für weitere Behandlungskosten aufkommt.
Auch Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause, sogenannte Wegeunfälle, fallen unter den Versicherungsschutz. Dieser Weg beginnt ab der Haustür der Mitarbeitenden und endet, wenn das Unternehmen erreicht wird. Notwendige Umwege, wie etwa der Weg zur Kita oder Fahrgemeinschaften, sind ebenfalls versichert, unabhängig von dem genutzten Verkehrsmittel. Der Versicherungsschutz umfasst jedoch nur Personenschäden; Schäden am Fahrzeug oder anderen Gegenständen sind nicht abgedeckt.
Aufgaben:
1. Ein Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit zählt nicht als Arbeitsunfall.
Richtig
Falsch
2. Nach einem Arbeitsunfall
muss ein Bericht vom Arzt beim Arbeitgeber abgegeben werden.
erhalten Mitarbeitende sechs Wochen volles Gehalt.
bezahlt die Unfallversicherung sofort Verletztengeld.