Krankheitsregelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Text für die Übung und Aufgaben

Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.

Sollten Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sein, informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Vorgesetzten und die Personalabteilung. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens ab dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden. Für den ersten und zweiten Krankheitstag genügt eine mündliche oder schriftliche Mitteilung an den Vorgesetzten.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt bis zu sechs Wochen. Nach dieser Frist übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen in Form von Krankengeld. Sollten Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Falls Sie während Ihres Urlaubs erkranken, haben Sie Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage, sofern Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. In einem solchen Fall müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich dem Unternehmen mitteilen.

Aufgaben:

1. Eine ärztliche Bescheinigung muss ab dem ersten Krankheitstag eingereicht werden.

Richtig

Falsch

2. Wenn Mitarbeitende während des Urlaubs erkranken,

erhalten sie zusätzliche Urlaubstage nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.

müssen sie die Personalabteilung sofort informieren, unabhängig von der Dauer der Erkrankung.

erfolgt die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse ab dem ersten Krankheitstag.