Dienstreisen und Spesenregelungen

Text für die Übung und Aufgaben

Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auf Dienstreise gehen, haben Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten. Diese beinhalten Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand. Die Reisekostenabrechnung muss spätestens eine Woche nach Ende der Dienstreise bei der Buchhaltung eingereicht werden. Spätere Abrechnungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs auf Dienstreisen erhalten Mitarbeitende eine Kilometerpauschale, die pro gefahrenem Kilometer erstattet wird. Die genaue Höhe der Pauschale entnehmen Sie bitte dem Intranet. Dienstreisen mit dem Zug oder Flugzeug sollten, wenn möglich, in der zweiten Klasse erfolgen, um die Kosten gering zu halten.

Die Übernachtungskosten werden nur dann vollständig erstattet, wenn die Hotelpreise angemessen sind. Sollte aus betrieblichen Gründen eine teurere Unterkunft notwendig sein, muss dies vorab mit der Geschäftsführung abgesprochen und genehmigt werden. Zusätzlich zu den Verpflegungspauschalen können keine privaten Ausgaben, wie z. B. für Unterhaltungsangebote, erstattet werden.

Aufgaben:

1. Spätere Reisekostenabrechnungen werden in jedem Fall akzeptiert.

Richtig

Falsch

2. Die Kilometerpauschale für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs

wird pro gefahrenem Kilometer gezahlt.

ist im Vorfeld bei der Geschäftsführung zu beantragen.

richtet sich nach den Übernachtungskosten.