Urlaubsregelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Text für die Übung und Aufgaben

Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.

In unserem Unternehmen haben alle Mitarbeitenden Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Der Urlaub sollte mindestens vier Wochen im Voraus bei der Personalabteilung beantragt werden. Kurzfristiger Urlaub kann in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Vorgesetzten gewährt werden.

Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung von Urlaubstagen auf das nächste Jahr ist nur in besonderen Fällen und mit schriftlicher Genehmigung möglich. Übertragene Urlaubstage müssen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden, ansonsten verfallen sie.

Während der Haupturlaubszeit im Sommer (Juli und August) ist es aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten nur begrenzt möglich, gleichzeitig Urlaub zu nehmen. Die Personalabteilung entscheidet in Absprache mit den Teamleitern, welche Mitarbeitenden Vorrang haben. Für dringende private Angelegenheiten kann Sonderurlaub beantragt werden, der von der Geschäftsführung geprüft und genehmigt wird.

Aufgaben:

1. Mitarbeitende können Urlaub jederzeit spontan nehmen.

Richtig

Falsch

2. Übertragene Urlaubstage aus dem Vorjahr

können jederzeit im Folgejahr genommen werden.

müssen bis spätestens Ende März des nächsten Jahres genommen werden.

verfallen automatisch am 1. Januar des nächsten Jahres.