Text für die Übung und Aufgaben
Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden - bei einem Arbeitstag von acht Stunden, wobei die Pausen nicht mitgerechnet werden. Es gilt die Fünf-Tage-Woche. Betriebsbedingt ist es möglich, dass Sie bis zu zehn Stunden pro Tag arbeiten. Diese Mehrarbeit ist aber nur in Ausnahmefällen erlaubt und muss innerhalb von sechs Monaten durch entsprechend kürzere Arbeitstage ausgeglichen werden.
Wir haben flexible Arbeitszeiten. Sie können selbst bestimmen, wann Sie morgens anfangen zu arbeiten und wann Sie aufhören. Zwischen 10 und 15 Uhr, in der sogenannten Kernzeit, müssen Sie jedoch anwesend sein. Gleitzeiten sind zwischen 8 und 10 Uhr und 15 und 17 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten können Sie anfangen bzw. aufhören zu arbeiten. Aus betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber die Gleitzeit für eine gewisse Zeit aussetzen.
Unser elektronisches Zeiterfassungssystem registriert täglich die Zahl der von Ihnen geleisteten Arbeitsstunden auf Ihrem persönlichen Arbeitszeitkonto. Haben Sie in einer Woche mehr als 40 Stunden gearbeitet, sollten Ihre Überstunden bereits vor Monatsende durch weniger Arbeit abgebaut werden. Wenn ein Abbau nicht möglich ist, wird mit der Geschäftsführung eine rasche Lösung besprochen.
Aufgaben:
1. Die Beschäftigten dürfen mit der Arbeit anfangen, wann sie wollen.
Richtig
Falsch
2. Ergibt sich auf einem Arbeitszeitkonto ein Plus,
kann der Betrieb den Acht-Stunden-Tag verlängern oder verkürzen.
ist schnellstmöglich ein Ausgleich zu finden.
kann der Betrieb die Gleitzeitregelungen ändern.