Text für die Übung und Aufgaben
Protokoll der Sitzung vom 18. September 20XX, 09:00-11:00 Uhr
Besprechungsraum: 101, Firmenzentrale, Mainstraße 12, 60329 Frankfurt am Main
Teilnehmende:
Nina Hoffmann (NH, Stellvertretende Geschäftsführung), Thomas Müller (TM, Leitung Einkauf), Lena Fischer (LF, Leitung Produktion), Sarah Wagner (SW, Leitung Finanzen), Markus Becker (MB, Leitung Personal), Claudia Krause (CK, Leitung Vertrieb), Andrea Weiß (AW, Leitung Marketing), Paul Neumann (PN, Leitung IT)
Sitzungsleitung: Nina Hoffmann
Protokollantin: Andrea Weiß
Abwesend: Peter Hartmann (PH, Geschäftsführung)
Tagesordnungspunkte:
- Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnungspunkte
- Lieferprobleme mit einem Zulieferer
- Neues System zur Qualitätsüberprüfung
- Anpassung der Überstundenregelung
- Nutzung von Firmenfahrzeugen
- Sonstiges
TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnungspunkte
NH eröffnet die Sitzung um 09:05 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Die Tagesordnungspunkte werden ohne Änderungen einstimmig angenommen. Der nächste Besprechungstermin wird für den 05.12.20XX nach der bevorstehenden Messe festgelegt.
TOP 2 Lieferprobleme mit einem Zulieferer
TM informiert, dass der Zulieferer „GlobalTech Ltd.“ ohne Vorankündigung die Preise für Rohmaterialien erhöht hat. Diese Preiserhöhung wurde mit gestiegenen Produktionskosten begründet. Da dies ohne Rücksprache erfolgt ist, wird die Situation nicht akzeptiert, und es wurde bereits mit dem Zulieferer kommuniziert. TM und SW haben bis zum 30. September Zeit, alternative Lieferanten zu finden, insbesondere im europäischen Raum. Das Ziel ist, langfristig stabilere und kosteneffizientere Lieferbeziehungen aufzubauen.
TOP 3 Neues System zur Qualitätsüberprüfung
LF berichtet, dass in der Produktion ein neues System zur Qualitätsüberprüfung eingeführt wurde, das automatisch Abweichungen von mehr als 20 % erfasst. Dies führt zu einer schnelleren Identifikation von Qualitätsmängeln. Seit der Einführung des Systems sind die Beschwerden von Kunden um 15 % zurückgegangen. LF betont, dass das System weiter optimiert werden soll, um die Effizienz weiter zu steigern.
TOP 4 Anpassung der Überstundenregelung
NH dankt den Mitarbeitenden für ihre Flexibilität bei der Übernahme von Überstunden. Aufgrund des aktuellen Arbeitsvolumens wurde beschlossen, dass ab sofort bis zu 25 Überstunden pro Quartal ausschließlich vergütet werden, da ein Ausgleich durch Freizeit momentan personell nicht möglich ist. Die Regelung wurde mit dem Betriebsrat abgestimmt und tritt sofort in Kraft. Bei abnehmendem Arbeitsaufkommen wird die Regelung überarbeitet.
TOP 5 Nutzung von Firmenfahrzeugen
MB teilt mit, dass alle Mitarbeiter, die ein Firmenfahrzeug nutzen, dieses ab dem nächsten Monat auch für private Zwecke verwenden dürfen. Voraussetzung ist jedoch das Führen eines Fahrtenbuchs, in dem die privat gefahrenen Kilometer genau aufgezeichnet werden. Das Fahrtenbuch muss monatlich in der Finanzabteilung eingereicht werden.
TOP 6 Sonstiges
CK schlägt vor, im nächsten Monat einen Teamausflug zu organisieren, um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Sie schlägt vor, einen Tag im Kletterpark zu verbringen. Die Details werden noch besprochen, und eine Abstimmung über den Termin wird in den nächsten Tagen im Intranet durchgeführt.
Aufgaben:
1. Wann findet der nächste Besprechungstermin statt?
Nach der bevorstehenden Messe.
Am 30. September.
Nach der Urlaubszeit.
2. Welche Maßnahme wurde im Zusammenhang mit dem Lieferanten „GlobalTech Ltd.“ ergriffen?
Die Firma hat die Preiserhöhung akzeptiert.
Es wird nach neuen Lieferanten gesucht.
Der Vertrag wurde sofort gekündigt.
3. Was bewirkt das neue System zur Qualitätsüberprüfung?
Es erfasst Abweichungen von mehr als 20 %.
Es reduziert die Produktionskosten.
Es ermöglicht eine schnellere Produktion.
4. Welche Regelung gilt für die Überstunden?
Überstunden werden durch Freizeit ausgeglichen.
Es können bis zu 25 Überstunden pro Quartal vergütet werden.
Die Regelung wurde vom Betriebsrat abgelehnt.
5. Welche Bedingung gilt für die private Nutzung von Firmenfahrzeugen?
Ein Fahrtenbuch muss geführt werden.
Die Fahrzeuge dürfen nur für dienstliche Fahrten genutzt werden.
Die Nutzung ist erst ab dem nächsten Jahr erlaubt.