Elternzeit und Rückkehr in den Beruf

Text für die Übung und Aufgaben

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Antworten aus dem Forum:

a.
Clara, vor 2 Stunden
In Deutschland hast du ein gesetzliches Recht auf Elternzeit, und dein Chef kann dir das nicht verweigern. Du musst die Elternzeit jedoch rechtzeitig anmelden, damit dein Chef planen kann.

b.
Lena, vor 1 Stunde
Wenn du nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, kannst du das beantragen. Der Arbeitgeber darf das nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das muss aber gut begründet sein.

c.
Peter, vor 3 Stunden
Du darfst während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist jedoch wichtig, dies vorher mit deinem Chef abzusprechen und eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

d.
Sabine, vor 4 Stunden
Es gibt keine Verpflichtung, auf die Wünsche des Arbeitgebers bezüglich der Rückkehr aus der Elternzeit einzugehen. Wenn du ein Jahr angemeldet hast, kannst du das auch nutzen, ohne nach sechs Monaten zurückzukehren.

e.
Max, vor 45 Minuten
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn angemeldet werden, und der Arbeitgeber kann sie nicht ablehnen, es sei denn, es gibt einen schwerwiegenden betrieblichen Grund.

f.
Julia, vor 30 Minuten
Die Entscheidung, nach der Elternzeit in Vollzeit oder Teilzeit zurückzukehren, hängt von einer schriftlichen Vereinbarung ab. Wenn du Teilzeit beantragen möchtest, solltest du dies frühzeitig tun.

Aufgaben:

1. Lena
Ich möchte nach der Geburt meines Kindes Elternzeit nehmen, aber mein Chef ist nicht begeistert. Kann er mir die Elternzeit verweigern?

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2. Markus
Nach meiner Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit zurückkehren, aber mein Chef besteht darauf, dass ich wieder Vollzeit arbeite. Kann ich das ablehnen?

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3. Nina
Ich möchte während der Elternzeit ein paar Stunden pro Woche in meinem alten Job arbeiten. Muss ich das mit meinem Chef abklären?

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4. Peter
Ich habe vor, ein Jahr Elternzeit zu nehmen, aber mein Chef möchte wissen, ob ich nach einem halben Jahr zurückkommen kann, falls es nötig wird. Muss ich darauf reagieren?

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